Mindeststandard 2025

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Definition und Konsequenzen

Der Mindeststandard legt fest, welche Verpackungen in Deutschland als recyclingfähig gelten. Er wird jährlich von der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht und ist Grundlage für die Bewertung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG).

Damit beeinflusst er nicht nur die Beteiligungsentgelte, sondern setzt klare Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign und bereitet die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vor. Neben den dualen Systemen nutzen auch immer mehr Unternehmen mit Nachhaltigkeitszielen den Mindeststandard als Orientierung.

Wie recyclingfähig sind Ihre Verpackungen?

Mit unserem Recyclingrechner können Sie das schnell herausfinden.

Jetzt Recyclingfähigkeit berechnen

Was ist neu im Mindeststandard 2025?

Der Mindeststandard 2025 bringt wichtige Neuerungen für die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden die Anforderungen deutlich erweitert und konkretisiert:

  • Neue Bewertungsmethode: Recyclingfähigkeit als Prozentwert vom Verpackungsgewicht
  • Erweiterte Definitionen & Kategorien nach Vorgaben der PPWR
  • Strengere Kriterien für Sortierbarkeit, Trennbarkeit und Recyclinginfrastruktur
  • Nachweispflicht für Verpackungen ohne etablierte Recyclingpfade
  • Klare Abgrenzung von Wertstoffen und Störstoffen
  • Praxisleitfaden mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewertung

Der Mindeststandard 2025 schafft damit klare Orientierung und setzt neue Maßstäbe für zukunftsfähige Verpackungslösungen.

Download Mindeststandard gemäß VerpackG

Berechnungsgrundlagen für den Recyclinganteil
am Beispiel von R-PET Schalen

R-PET Schale in der losen Vermarktung, ohne Vlies, Etikett oder Siegelfolie

Berechnung der Recyclingfähigkeit

  • Verpackung: transparente R-PET Schale (13 g)
  • Gestaltungsbedingte Verluste: keine
  • Ergebnis: 100% Recyclingfähigkeit

Eine einfache R-PET Schale ohne Zusätze erfüllt die Vorgaben von Mindeststandard 2025 und PPWR vollständig.

Freigestelltes Bild einer R-PET Schale in der losen Vermarktung, ohne Vlies, Etikett oder Siegelfolie
Freigestelltes Bild einer R-PET Schale mit eingeklebtem Pad aber ohne Etikett oder Siegelfolie

R-PET Schale mit eingeklebtem Pad aber ohne Etikett oder Siegelfolie

Berechnung der Recyclingfähigkeit

  • Verpackung: R-PET Schale (13 g) + Pad (2 g)
  • Pad gilt als neutral (stört den Recyclingprozess nicht)
  • Ergebnis: 73,3% Recyclingfähigkeit

Auch mit eingeklebtem Pad bleibt die Schale nach jetzigen Standards PPWR-konform, da die Recyclingfähigkeit über 70% liegt.

R-PET Schale mit eingeklebtem Pad mit 2 Etiketten und Siegelfolie

Berechnung der Recyclingfähigkeit

  • Verpackung: R-PET Schale (13 g) + Pad (2 g) + 2 Etiketten (2 g) + Siegelfolie (1,5 g)
    • Variante A (Folie unbedruckt, Dichte > 1 g/cm³): 
      67,6% Recyclingfähigkeit
    • Variante B (Folie bedruckt oder schwer abtrennbar): 
      40,5% Recyclingfähigkeit
    • Variante C (andere Folienaufbauten): 
      0% Recyclingfähigkeit

Zusätzliche Bestandteile können die Recyclingfähigkeit stark mindern – bis hin zur vollständigen Aberkennung der Recyclingfähigkeit.

Freigestelltes Bild einer R-PET Schale mit eingeklebtem Pad mit 2 Etiketten und Siegelfolie

Was bedeuten die Ergebnisse?

Die Ergebnisse machen deutlich: Je komplexer eine Verpackung aufgebaut ist, desto geringer ist ihre Recyclingfähigkeit.

  • Eine R-PET Schale ohne Zusätze erreicht eine Recyclingfähigkeit von 100% und erfüllt damit die Vorgaben des Mindeststandards 2025 und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
  • Mit einem eingeklebten, recyclinggerechten Pad liegt die Recyclingfähigkeit noch bei rund 73% – nach aktuellem Stand weiterhin PPWR-konform.
  • Bei zusätzlichen Bestandteilen wie Folien oder mehreren Etiketten sinkt der Wert jedoch deutlich ab. Solche Verpackungen gelten nicht mehr als recyclingfähig im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG).

Wichtig: Der Mindeststandard bewertet die Recyclingfähigkeit nicht nur am Design, sondern auch an der Recycling-Infrastruktur in Deutschland. Da für R-PET Schalen derzeit noch keine flächendeckende Infrastruktur existiert, werden sie aktuell mit 0% Recyclingfähigkeit eingestuft – solange kein Einzelnachweis vorliegt.

Ihre Vorteile durch unsere Unterstützung

Damit Sie frühzeitig und sicher auf die möglichen PPWR-Anforderungen vorbereitet sind, begleiten wir Sie bei allen Schritten:

  1. Analyse aller Verpackungselemente und ihrer Recyclingfähigkeit
  2. Bewertung nach den Kriterien des Mindeststandards und der PPWR
  3. Monitoring von Gesetzesänderungen im Verpackungsgesetz (VerpackG) und der EU-Verordnungen
  4. Beratung & Umsetzungskonzepte, damit Sie Ihren Kunden transparente und belegbare Informationen liefern können

Mit uns entwickeln Sie Ihr individuelles Verpackungskonzept – nachhaltig und zukunftssicher.

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Berechnung zur Recyclingfähigkeit

Bitte geben Sie die Gewichte Ihrer zu berechnenden Verpackung und ihrer Nebenbestandteile ein.
Gerne unterstützen wir Sie in der Ermittlung der korrekten Werte. Sprechen Sie uns an.
 

Gewicht der verwertbaren Materialien.
Summe aller gestaltungsbedingten Wertstoffverluste, die nicht als Unverträglichkeit gelten.
Gesamtgewicht der betrachteten Verpackung inkl. aller Haupt- und Nebenbestandteile.